Pressemitteilungen Fraktion
30. 10. 2012
Es ist geltendes Recht, dass Standortdaten, die einer bestimmten Person zugeordnet sind, nur mit ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden dürfen. Eine Einwilligung, die im Kleingedruckten versteckt ist, reicht aber nicht aus.
Diese Daten machen eine Person gläsern: Man kann erkennen, ob jemand regelmäßig zum Sportclub geht oder in die Eckkneipe, wie die Lebensgewohnheiten sind und wann jemand einkauft, zuhause ist oder bei der Arbeit oder auch zu welchen Ärzten jemand geht. Wenn ein Telefonanbieter all diese Daten seiner Kunden sammelt, auswertet und gewinnbringend an die Werbeindustrie verschachert, ist die Vereinbarkeit mit dem geltenden Datenschutzrecht fraglich. Die Versicherung, die Daten würden anonymisiert, muss genau unter die Lupe genommen werden. Wenn in einem Dorf nur eine Handvoll Menschen bei einem bestimmten Telefonanbieter ist, ist es mit der Anonymisierung nicht weit her, insbesondere nicht, wenn dann die Datensätze noch um Alter, Geschlecht und weitere Merkmale angereichert werden.
Der aktuelle Fall zeigt, dass Datenschutzsensibilität in der Informationsgesellschaft noch immer nicht selbstverständlich ist. Es zeigt sich wieder einmal, dass es Zeit für die Stiftung Datenschutz und ein Datenschutzgütesiegel ist, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte und deren Anwendungen auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen und ihre Kaufentscheidung darauf stützen können. Dann kann jeder entscheiden, ob die Währung, in der er für günstige Minutenpreise zahlt, seine privaten Daten sein sollen.
PILTZ: Die Privatsphäre ist zu teuer, um damit billig zu telefonieren
BERLIN. Zu Berichten, wonach ein Mobilfunkanbieter in Deutschland die Bestandsdaten seiner Kunden mit deren Standort- und Bewegungsdaten kombinieren und zu Werbezwecken verkaufen möchte, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:Es ist geltendes Recht, dass Standortdaten, die einer bestimmten Person zugeordnet sind, nur mit ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden dürfen. Eine Einwilligung, die im Kleingedruckten versteckt ist, reicht aber nicht aus.
Diese Daten machen eine Person gläsern: Man kann erkennen, ob jemand regelmäßig zum Sportclub geht oder in die Eckkneipe, wie die Lebensgewohnheiten sind und wann jemand einkauft, zuhause ist oder bei der Arbeit oder auch zu welchen Ärzten jemand geht. Wenn ein Telefonanbieter all diese Daten seiner Kunden sammelt, auswertet und gewinnbringend an die Werbeindustrie verschachert, ist die Vereinbarkeit mit dem geltenden Datenschutzrecht fraglich. Die Versicherung, die Daten würden anonymisiert, muss genau unter die Lupe genommen werden. Wenn in einem Dorf nur eine Handvoll Menschen bei einem bestimmten Telefonanbieter ist, ist es mit der Anonymisierung nicht weit her, insbesondere nicht, wenn dann die Datensätze noch um Alter, Geschlecht und weitere Merkmale angereichert werden.
Der aktuelle Fall zeigt, dass Datenschutzsensibilität in der Informationsgesellschaft noch immer nicht selbstverständlich ist. Es zeigt sich wieder einmal, dass es Zeit für die Stiftung Datenschutz und ein Datenschutzgütesiegel ist, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte und deren Anwendungen auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen und ihre Kaufentscheidung darauf stützen können. Dann kann jeder entscheiden, ob die Währung, in der er für günstige Minutenpreise zahlt, seine privaten Daten sein sollen.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
872-Piltz-Mobilfunkanbieter.pdf (2012-10-30, 92.96 KB)